Sozialversicherungsbefreiung


Achtung Sozialversicherungsfalle!

Trotz Beitragszahlung keine Leistung.

Oft zahlen Führungskräfte und Familienangehörige in die Sozialversicherung ein, obwohl sie es nicht müßten und es ihnen nichts bringt. Von staatlicher Seite erfolgt hierüber leider keine Aufklärung. So verschleudern viele Unwissende ihr wertvolles Kapital an Sozialkassen, statt dieses besser selbst und sinnvoll arbeiten zu lassen.

Über 1 Million Betroffene!

Schätzungsweise über 1 Million Deutsche sind von dieser Konstellation betroffen. Sie tappen quasi im Dunkeln und werden eines Tages überrascht sein zu erfahren, daß sämtliche Zahlungen überflüssig waren. Denn der Rückerstattungsanspruch ist begrenzt. Wird festgestellt, daß keine Sozialversicherungspflicht besteht, so werden bei der Arbeitslosenversicherung nur die letzten vier Jahre, bei der Rentenversicherung die letzten 30 Jahre der tatsächlichen Beitragszahlungen rückerstattet. Dabei fließen auch die geleisteten Arbeitgeberanteile zurück. Somit gilt für den Austritt: Je früher, desto besser, damit das Kapital auf anderen Wegen sinnvoll investiert werden kann. Damit läßt sich dann ein angenehmer Lebensabend finanzieren.

Beispielrechnung:

Vor der Befreiung Nach der Befreiung Nach der Befreiung
bei gleichen Personalkosten
Bruttoeinkommen 2 500.- Euro 2 500.- Euro 2 800.- Euro
 
Lohnsteuer 416,58 Euro 416,48 Euro 514,41 Euro
Solidaritätszuschlag 22,91 Euro 22,91 Euro 28,29 Euro
Kirchensteuer 33,32 Euro 33,32 Euro 41,15 Euro
Krankenversicherung 14,5% 181,25 Euro 181,25 Euro 203,00 Euro
Rentenversicherung 243,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Arbeitslosenversicherung 81,25 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Pflegeversicherung 21,25 Euro 21,25 Euro 23,80 Euro
 
Nettozahlung 1 499,69 Euro 1 824,69 Euro 1 989,35 Euro
 
Personalkosten AG 3 027,50 Euro 2 702,50 Euro 3 026,80 Euro

Ein Beispiel einer Lohnabrechnung bei 2 500 Euro Bruttogehalt Lst. Kl. 4 vor und nach der Befreiung.
Um die gesamten Personalkosten der Firma wieder auf 3 027,00 Euro zu bringen, zeigt die dritte Spalte die üblichen Abgaben nach einer Gehaltserhöhung um 300.- Euro an. Die Personalkosten für die Firma sind wieder auf der gleichen Höhe wie vor der Befreiung, allerdings steigt das Nettogehalt des Arbeitnehmers jetzt auf 1 989,35 Euro an. Das ist ein Unterschied von 498,66 Euro pro Monat netto.
Lassen Sie sich einmal aufzeigen, was Sie für eine private Vorsorge mit diesem Monatsbeitrag aufbauen können. Die höhere Lohnsteuer ist unerheblich, da in diesem Fall der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber verheiratet sind, die Lohnsteuer ohnehin nur eine Vorauszahlung darstellt und beide gemeinsam veranlagt werden.

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